Ab Ende Januar 2019 werden die Steuererklärungen 2018 zugestellt. Eine notwendige Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung kann online beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird dabei der persönliche Code benötigt, welcher auf Seite 1 der Steuererklärung aufgedruckt ist.
(Mitg.) Die Fristerstreckung kann unter www.ag.ch/steuern eingegeben werden. Selbstverständlich kann ein solches Gesuch auch telefonisch, in Briefform oder mittels E-Mail direkt an das Regio Steueramt erfolgen (gemeindesteueramt@schoeftland.ch / 062 739 12 42).
Bei dieser Gelegenheit möchte der Gemeinderat auf die Zuständigkeiten zwischen Steueramt und Abteilung Finanzen in Erinnerung rufen. Wenn es um Fragen zur eigenen Steuererklärung, Steuerveranlagung etc. geht oder ein Steuerauszug (zum Beispiel…