«Wer trinkt, fährt nicht» auch in der Fasnachtszeit

Fr, 08. Feb. 2019

pz. In der sogenannten fünften Jahreszeit wird oft und ausgelassen gefeiert und auch Alkohol oder Drogen konsumiert.Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen allen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern in Erinnerung: «Wer trinkt, fährt nicht». Doch nicht nur der Konsum von Alkohol oder Betäubungsmittel ist für die Verkehrssicherheit problematisch. Die Fasnachtsanlässe dauern oftmals auch bis in die frühen Morgenstunden. Wer sich dann übermüdet mit einem Fahrzeug auf den Heimweg macht, ist ähnlich fahrunfähig und dadurch unfallgefährdet, wie jemand, der unter Alkoholeinfluss unterwegs ist. Wer sich und andere nicht unnötig gefährden will, setzt sich daher nur dann ans Steuer, wenn er fit für die Strasse ist. Die wird in der Fasnachtszeit vermehrt ein Auge auf die Fahrfähigkeit werfen.

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