Die grosse Mehrheit der Schützinnen und Schützen setzt im Breitensport auf die Sturmgewehre 57 und 90. Bei einer Annahme der Verschärfung des Waffenrechts am 19. Mai 2019 werden diese als verbotene Waffen klassiert. Solche können zwar weiterhin, unter Einhaltung verschiedenster Hürden und bürokratischem Aufwand, als Sportgerät beschafft und verwendet werden. Trotzdem tun sich die Schützinnen und Schützen schwer damit, dass ihr Sportgerät nun als verbotene Waffe gelten soll.
Diese Klassierung, zusammen mit den geforderten strengen Auflagen, werden sich negativ auf die Entwicklung der Schiessvereine und auf die lange Schweizer Schützentradition auswirken. Weiter ist davon auszugehen, dass schon in wenigen Jahren, aufgrund weiterer Forderungen der EU, eine erneute Anpassung des Waffenrechts…