Die Übernahme der EU-Richtlinie verbietet den privaten Besitz von handelsüblichen Feuerwaffen. Mehr als 80 Prozent der im Schiesssport verwendeten Waffen – inklusive der zu hunderttausenden im Umlauf befindlichen zivilen Ausführungen der Sturmgewehre 57 und 90 – dürften nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. Solche Ausnahmebewilligungen sind nicht für alle im Sport benutzten Waffen erhältlich, kostspielig und an strenge Auflagen geknüpft. Thomas Steiger, Präsident Schweizer Verband für Dynamisches Schiessen: «Ein Ja am 19. Mai bedroht unseren Verband existentiell. Für gewisse Disziplinen wären schlicht keine Waffen mehr erwerbbar.» Bei diesen ebenso schwerwiegenden wie willkürlichen Einschränkungen würde es aber nicht bleiben. Dies, weil die EU-Waffenrichtlinie in…