Die Politik schuf mit der CO2-Problematik ein Eigengoal, indem das schädliche Treibhausgas aus der Luftgesetzgebung mit Luftmessung der Energiegesetzgebung ohne Luftmessung einverleibt wurde. Die Klimaziele von Kyoto und Paris mit Grenzwert Atemluft von 387 ppm Kohledioxid werden so umgangen. Der heutige Durchschnittswert, laut int. Meteoanstalt Genf, ist bei 406 ppm und in exponierten Muldenlagen bereits bei 430 ppm. Dies ist eine grobe Verletzung der Grundrechte für saubere Luft. Somit wird klar, dass Energiegewinnung aus stationären Verbrennungsanlagen im Dauerbetrieb zu verbieten sind. Der Departementsvorsteher RR Stefan Attiger mit seinen Chefbeamten, H. Loretan, Luft und O. Ateya, Energie, stehen in der Verantwortung und müssen umgehend handeln.
Werner Peter, Gränichen