Grüngut und Buchsbaumzünsler

Fr, 24. Mai. 2019

Der Frühling ist da, entsprechend stehen die Gartenarbeiten im Fokus der Gemeindenachrichten. Besondere Beachtung erhält der Buchsbaumzünsler, der nicht im Grüngut entsorgt werden darf.

(Mitg.) Erneut sind in der Grüngutmulde im Werkhof vom Bauchsbaumzünsler befallene Buchsbaumpflanzen entsorgt worden. Befallene Äste und Blätter sind mit dem Hauskehricht zu entsorgen, es ist wichtig, dass der Schädling verbrannt wird.

Bei der Multisammelstelle darf Grüngut bis zu einem Kubikmeter entsorgt werden. Die Äste dürfen einen maximalen Durchmesser von 3 Zentimeter aufweisen. Ansonsten ist eine Feldkompostierung nicht möglich. Bitte benutzen Sie für dickeres Astmaterial den Häckseldienst, welcher im Frühjahr und Spätherbst angeboten wird. Es besteht zudem die Möglichkeit, grössere Mengen an…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses