(Mitg.) Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2020 werden daher die definitiven Steuerdaten 2017 berücksichtigt. Seit dem letzten Jahr erfolgt das Anspruchsverfahren der Prämienverbilligung ausschliesslich elektronisch. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2017 und möglichem Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten bis 30. September 2019 den entsprechenden Link für die Onlineanmeldung mit einem persönlichen Code per Post zugestellt.…