Prämienverbilligung 2020

Di, 21. Mai. 2019

(Mitg.) Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2020 werden daher die definitiven Steuerdaten 2017 berücksichtigt. Seit dem letzten Jahr erfolgt das Anspruchsverfahren der Prämienverbilligung ausschliesslich elektronisch. Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung 2017 und möglichem Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten bis 30. September 2019 den entsprechenden Link für die Onlineanmeldung mit einem persönlichen Code per Post zugestellt.…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

POLIZEINACHRICHTEN

Gontenschwil: Selbstunfall unter Alkoholeinfluss

Am Freitagabend, 12.April, kurz vor 21.30 Uhr fuhr ein 27-jähriger Autolenker auf der Reinacherstrasse Richtung Reinach. Auf einem geraden Strassenabschnitt geriet er mit seinem Fahrzeug mutmasslich ins Schleudern, überquerte die Gegenfahrbahn, fuhr auf das Trottoir, kollidierte seitlich-frontal mit einem Kandelaber und kam schlussendlich im angrenzenden Wiesland zum Stillstand. Der Lenker blieb unverletzt und glücklicherweise bef…