«Die Scheidungsgründe sind nicht mehr relevant»

Fr, 21. Jun. 2019

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Bezirksgerichts und als erste Instanz zuständig für alle familienrechtlichen Verfahren nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Dabei handelt es sich insbesondere um Ehescheidungen und Ehetrennungen, Eheschutzverfahren, Vaterschaftsprozesse und Unterhaltsklagen. Der geschäftsführende Gerichtspräsident Christian Märki und die Gerichtspräsidentinnen Irene Rössler und Yvonne Thöny Fäs beantworten Fragen zu familienrechtliche Verfahren und zu den Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die das Bezirksgericht als Behörde (KESB) wahrnimmt.

Vier von zehn Ehen in der Schweiz gehen auseinander. Im Jahr 2017 liessen sich 15’906 Paare scheiden. Wie sieht der Trend im Bezirk Kulm aus?

von René Fuchs

Am Bezirksgericht Kulm wurden in den…

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POLIZEINACHRICHTEN

Leimbach: E-Scooter-Fahrer stürzt

und verletzt sich schwer

Am Mittwoch, 13. August, um 20.45 Uhr, fuhr ein E-Scooter-Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf dem Radweg zwischen Zetzwil und Leimbach. Eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau sah ihn und gab ihm das Haltezeichen. Der Mann missachtete dieses und bog auf einen Feldweg ab.

Die Patrouille fuhr weiter ins Dorf. Unterwegs winkte ein Landwirt die Polizisten herbei. Er hatte beobachtet, wie der E-Scooter-Fahrer …