«Die Scheidungsgründe sind nicht mehr relevant»

Fr, 21. Jun. 2019

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Bezirksgerichts und als erste Instanz zuständig für alle familienrechtlichen Verfahren nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Dabei handelt es sich insbesondere um Ehescheidungen und Ehetrennungen, Eheschutzverfahren, Vaterschaftsprozesse und Unterhaltsklagen. Der geschäftsführende Gerichtspräsident Christian Märki und die Gerichtspräsidentinnen Irene Rössler und Yvonne Thöny Fäs beantworten Fragen zu familienrechtliche Verfahren und zu den Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die das Bezirksgericht als Behörde (KESB) wahrnimmt.

Vier von zehn Ehen in der Schweiz gehen auseinander. Im Jahr 2017 liessen sich 15’906 Paare scheiden. Wie sieht der Trend im Bezirk Kulm aus?

von René Fuchs

Am Bezirksgericht Kulm wurden in den…

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