Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) stimmt der Änderung des Steuergesetzes in erster Beratung grossmehrheitlich zu. Das gesetzliche Grundpfandrecht, welches der Kanton Aargau als letzter Kanton einführen möchte, wirft allerdings noch Fragen auf.
(Mitg.) Die Kommission VWA hat an ihrer Sitzung den zahlreichen Änderungen des kantonalen Steuergesetzes aufgrund der Überführung von neuem zwingendem Bundesrecht und neuer Bundesgerichtspraxis grossmehrheitlich zugestimmt. Die meisten Änderungen waren unbestritten.
Diskussionsbedarf herrschte erwartungsgemäss vor allem beim neuen Instrument des gesetzlichen Grundpfandrechts, welches der Kanton Aargau als letzter Kanton einführen möchte. Das gesetzliche Grundpfandrecht soll gemäss Regierungsrat der Sicherung der…