Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 22. Januar 2019 entschieden, dass die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen für Familien im Kanton Luzern für das Jahr 2017 zu tief angesetzt wurde. Aufgrund dieses Urteils hat der Regierungsrat eine Überprüfung durch das Departement Gesundheit und Soziales veranlasst und ist zum Schluss gelangt, dass die Einkommensgrenzen von Ehepaaren und Alleinstehenden mit Kindern im Kanton noch im laufenden Jahr angehoben werden sollten. In der Folge hat der Regierungsrat das Dekret zur Prämienverbilligung angepasst und dem Grossen Rat einen Kantonsbeitrag von 106,2 Millionen Franken für das Jahr 2019 und einen Kantonsbeitrag von 116 Millionen Franken für das Jahr 2020 zur Beschlussfassung überwiesen. Die Erhöhung des beschlossenen Kantonsbeitrags von 96…