Mehr Geld für Prämienverbilligungen

Di, 04. Jun. 2019

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 22. Januar 2019 entschieden, dass die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen für Familien im Kanton Luzern für das Jahr 2017 zu tief angesetzt wurde. Aufgrund dieses Urteils hat der Regierungsrat eine Überprüfung durch das Departement Gesundheit und Soziales veranlasst und ist zum Schluss gelangt, dass die Einkommensgrenzen von Ehepaaren und Alleinstehenden mit Kindern im Kanton noch im laufenden Jahr angehoben werden sollten. In der Folge hat der Regierungsrat das Dekret zur Prämienverbilligung angepasst und dem Grossen Rat einen Kantonsbeitrag von 106,2 Millionen Franken für das Jahr 2019 und einen Kantonsbeitrag von 116 Millionen Franken für das Jahr 2020 zur Beschlussfassung überwiesen. Die Erhöhung des beschlossenen Kantonsbeitrags von 96…

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POLIZEINACHRICHTEN

Leimbach: E-Scooter-Fahrer stürzt

und verletzt sich schwer

Am Mittwoch, 13. August, um 20.45 Uhr, fuhr ein E-Scooter-Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf dem Radweg zwischen Zetzwil und Leimbach. Eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau sah ihn und gab ihm das Haltezeichen. Der Mann missachtete dieses und bog auf einen Feldweg ab.

Die Patrouille fuhr weiter ins Dorf. Unterwegs winkte ein Landwirt die Polizisten herbei. Er hatte beobachtet, wie der E-Scooter-Fahrer …