Der Gemeinderat schlägt als Traktandum 6 der Gemeindeversammlung 7. Juni eine neue Gemeindeordnung vor.
Unter: III. Veröffentlichungen
Bestehend: III Veröffentlichungen «Die Veröffentlichungen der Gemeinden erfolgen…. Im übrigen: - im Anzeiger von Kulm und im Landanzeiger»
Neu: «IV. Veröffentlichungen §5 Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen der Gemeinde erfolgen - im Anzeiger von Kulm – auf der Homepage der Gemeinde Teufenthal»
«Der Landanzeiger» wird stillschweigend entfernt! Also 2Der Landanzeiger» wird durch die Homepage der Gemeinde ersetzt. Ob die Homepage die Bringschuld zur Holschuld macht?
«Anzeiger von Kulm2 muss abonniert werden (Fr. 72.--/J.), kann nicht am Kiosk gekauft werden. Erscheint am Freitag und kann somit auch nicht, da geschlossen, auf der Gemeinde geholt werden,…