(Mitg.) Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden gebeten, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss ist auf eine Höhe von 4,5 m und bei Trottoirs bzw. Gehwegen auf mind. 2,5 m zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale, Strassenbezeichnungstafeln sowie Hausnummern müssen gut sichtbar sein. Die Gemeinde ersucht die Grundeigentümer, diese Arbeiten bis 31. Juli auszuführen. Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, müssten notwendige Rückschnitte auf Kosten des Grundeigentümers in Auftrag gegeben werden.
Baubewilligungen
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt. – Dätwyler Martin und Martina,…