(Mitg.) Vor einem Monat wurde die Holziker Bevölkerung über die beabsichtigte Anpassung der Glockenordnung per 1. Januar 2020 informiert. Dieser Entscheid liegt in der Kompetenz des Gemeinderates als kommunales Exekutivorgan. In der Zwischenzeit wurde der Gemeindekanzlei von der SVP Holziken eine Petition mit rund 250 Unterschriften übergeben, mit dem Begehren um Aufhebung des publizierten Entscheids. Auch aufgrund von weiteren persönlichen Rückmeldungen an den Gemeinderat und die Kanzlei stellt der Gemeinderat fest, dass es ein grosses Bedürfnis der Bevölkerung ist, sich bei diesem Thema einbringen zu können. Dem Gemeinderat selbst ist es ein Anliegen, der Bevölkerung seine Gedanken und Entscheidungsgrundlagen zu übermitteln.
Der Gemeinderat entschied sich daher, dieses Thema zu Handen…