Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung ist vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden.
(Mitg.) Ab 1. Januar 2019 werden folgende Gebühren erhoben: – Erste Mahnung Steuererklärung: 35 Franken (ab Steuerjahr 2018), – Zweite Mahnung Steuererklärung: 50 Franken (ab Steuerjahr 2018), – Mahnung Steuer und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): 35 Franken (ab Steuerjahr 2019), – Betreibung Steuer und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): 100 Franken (ab Steuerjahr 2019).
Falls Sie die Steuern nicht rechtzeitig begleichen können, setzen Sie sich frühzeitig mit der Abteilung Finanzen zur Besprechung einer Ratenzahlung oder Stundung in…