Jetzt droht ein juristisches Hickhack

Fr, 29. Nov. 2019
Hinter dem alten Schulhaus, auf dem der Glockenturm steht, entstehen drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 42 Wohnungen. Das Volk will nicht, dass die Zeitangabe in der Nacht verstummt, der Investor aber schon. (Bild: Remo Conoci)

Die Holziker Stimmberechtigten haben an der Einwohnergemeindeversammlung entschieden, dass das Geläut im Turm weiterhin auch in der Nacht zu hören sein soll. Der Investor, der den Stein ins Rollen gebracht hat, kündigt nun an, rechtliche Schritte «durch alle gerichtlichen Instanzen» durchziehen zu wollen, wenn es sein müsse.

rc. «So wie es ist, soll es bleiben» tönt es auf der einen Seite, die anderen poltern über die «Ewiggestrigen». So geschehen vor und während der Gemeindeversammlung in Holziken. Ursprünglich hat der Gemeinderat das Begehren der «Neue Wohnbau AG» gutgeheissen. Diese beantragte, dass das Glockengeläut auf dem Dach des alten Schulhauses während der gesetzlichen Ruhezeiten abgestellt wird. Die Investorin aus Baar (ZG) erstellt in unmittelbarer Nähe 42 Eigentumswohnungen. Gut die Hälfte davon ist reserviert oder verkauft, die Bauarbeiten haben bereits begonnen.

Gemeinderat: «Kein Kommentar»

Nachdem sich in der Bevölkerung Widerstand formiert hat, liess der Gemeinderat an der «Gmeind» vom vergangenen Montag eine Konsultativabstimmung durchführen, nach deren Ausgang er sich richten werde. Das Votum war eindeutig: 114 Holziker und Holzikerinnen waren gegen eine Abschaltung, nur 52 dafür. Ob sich der Gemeinderat an das Versprechen halten wird, wollte Gemeindeammann Jacqueline Hausmann auf Anfrage nicht sagen. Gemeindeschreiber Marco Bieri lässt schriftlich ausrichten, «dass in vorliegender Angelegenheit Frau Hausmann und auch die weiteren Gemeinderatsmitglieder für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung stehen». Er verweist auf die Gemeindenachrichten, die Mitte Dezember erscheinen.

Scherrer: «Rechtliche Schritte»

Josef Scherrer, dem die Neue Wohnbau AG gehört, sagt dazu: «Ich bin gewillt, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um die Abschaltung des Glockengeläuts während der im Polizeireglement festgelegten Ruhezeiten von 23 Uhr bis 06 Uhr durchzusetzen», sagt er am Telefon. Scherrer sieht sich im Recht. Neben dem verbindlichen Reglement, gäbe es auch einen positiven Gemeinderatsbeschluss und ein Gutachten der Ballmer + Partner AG, «das eindeutig besagt, dass die Immissionen zu hoch sind und wie jeder andere Lärm zu behandeln seien.» Zur Erinnerung: beim Glockenturm in Holziken handelt es sich nicht um eine Kirche und selbst bei einer Kirche gehört die Zeitangabe zum «weltlichen Geläut». Eine Abschaltung würde keine religiösen Bräuche verletzen. Der Gemeinderat kann in der Sache von sich aus entscheiden. «Ich habe nichts zu verbergen, alle Dokumente können eingesehen werden», erklärt Scherrer weiter und unterstreicht, dass er Wünschen der Gemeinde bezüglich Besucherparkplätzen oder einem Durchgangsrecht entgegen gekommen sei. Er warte nun die schriftliche Bestätigung des Gemeinderates ab und werde alle rechtlichen Schritte ausschöpfen, «wenn es sein muss, durch alle Instanzen».

Rege Bautätigkeit

In Holziken ist die Bautätigkeit derzeit sehr gross. Nicht weniger als sechs entstehende oder frisch gebaute Überbauungen zählt man alleine in unmittelbarer Nähe zum Glockenturm. Haben sich auch andere Investoren mit der Baarer Firma solidarisiert? Scherrer verneint: «Ich bin an einer einvernehmlichen Lösung für alle Holziker und Holzikerinnen und auch für die zukünftigen Einwohner und Einwohnerinnen interessiert». Er bleibe weiterhin offen für Gespräche. Wer weiss, vielleicht findet sich bis zum Erscheinen der Gemeindenachrichten ja doch noch eine bessere Lösung als ein juristisches und vor allem teures Hickhack.

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