Der 28-jährige Kroate, der am 17. Januar Hildegard Enz Rivola getötet hatte, ist laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat deshalb – statt Anklage wegen Mordes und mehrfachen Betäubungsmittelkonsums zu erheben – beim Bezirksgericht Aarau die Anordnung einer Massnahme beantragt.
pz. Am Abend des 17. Januar dieses Jahres hatten Nachbarn die 66-jährige Schweizerin mit zahlreichen Stichverletzungen vor ihrer Wohnung in Aarau aufgefunden. Das Opfer erlag später im Spital seinen schweren Verletzungen. Der Beschuldigte ist geständig, Hildegard Enz Rivola getötet zu haben. Laut rechtsmedizinischem Gutachten hatte er mindestens 30 mal auf den Oberkörper sowie zahlreiche weitere Male auf Beine und Arme des Opfers eingestochen.
Keine persönliche…