Ambulant und stationär: Menschen mit Behinderungen sollen im Kanton Aargau künftig mehr Möglichkeiten erhalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und am gesellschaftlichen Alltag teilzuhaben. Der Regierungsrat überweist die Botschaft zur Teilrevision des Betreuungsgesetzes an den Grossen Rat.
(Mitg.) Ob Menschen mit Behinderungen mit der benötigten Unterstützung ausserhalb von Einrichtungen leben und arbeiten können oder ein Angebot in einer Einrichtung vorziehen, soll künftig nicht von finanziellen Aspekten getrieben werden. Die Teilrevision des Betreuungsgesetzes stiess in der Anhörung auf grosse Zustimmung. Die Vorlage soll die Grundlage für die Finanzierung von ambulanten Leistungen für Erwachsene über das Betreuungsgesetz schaffen und sieht die Beseitigung von Fehlanreizen bei…