Wiedereinführung der Hintersassen?

Di, 28. Jan. 2020

Volle zehn Jahre kein Bezug von Sozialhilfe, erst danach soll künftig im Kanton Aargau ein Gesuch um Einbürgerung bewilligt werden können. Diese masslose Übertreibung bezeichnen die bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP als «klare und faire Regelung».

Die Zahl Zehn sei also klarer als die Zahl Drei oder die Zahl Fünf; und drei Jahre sind auf Bundesebene fair genug, fünf Jahre hätte die Aargauer Regierung mitgetragen – nun fremdschämt sie sich für den Grossen Rat und hüllt sich in Schweigen. Von Sozialhilfe Abhängige werden nicht eingebürgert, das ist unbestritten, heute nicht und morgen auch nicht! Aber wer keine Sozialhilfe mehr bezieht und die früheren Bezüge zurückgezahlt, zudem keine offenen Betreibungen, die nicht unerheblichen Gebühren und allfällige Steuerausstände beglichen hat,…

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