Am kommenden 9. Februar 2020 stimmen wir über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm ab. Worüber stimmen wir eigentlich ab? Im Grundsatz geht es um die Einschränkung unserer Meinungsfreiheit und um einen Sonderstatus von homosexuellen Menschen in unserem Land.
Gleichgeschlechtlich empfindende Menschen sind längst gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft. Sie haben es nicht nötig, per Gesetz zu einer vermeintlich schwachen und schützenswerten Minderheit degradiert zu werden. Es gibt bereits genügend rechtliche Grundlagen, wo sich jeder Bürger gegen Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung zur Wehr setzen kann. Dafür braucht es keine erweiterte Gesetzgebung.
Das Zensurgesetz gibt vor, nur «Hassreden» unter Strafe zu stellen. Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit…