(Mitg.) Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 23. März 2020 den Gestaltungsplan Vorderberg genehmigt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22,Aarau, Beschwerde führen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist in der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans Vorderberg wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Jugendfest um ein Jahr verschoben
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