Info rund um die Steuererklärung

Fr, 20. Mär. 2020

(Mitg,) Für das Einreichen der Steuererklärung gelten folgende Fristen: unselbständig Erwerbende: 31. März selbständig Erwerbende: 30. Juni.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie ein Fristerstreckungsgesuch bei der Abteilung Steuern einreichen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fristerstreckungsgesuch mit der neuen E-Government-Applikation eFristen ein-zureichen. Diese finden Sie im Online-Schalter auf der Homepage der Gemeinde Reinach (www. reinach.ag: Fristerstreckungsgesuch zur Abgabe der Steuerklärung). Sie können das Gesuch aber auch schriftlich oder mit einem sicheren Mail (www.reinach.ag: Verwaltung/Abteilung/Steuern) dem Gemeindesteueramt zustellen.

Mahngebühren bei Nichteinreichung der Steuererklärung

Seit 1. Januar 2019…

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