(Mitg,) Für das Einreichen der Steuererklärung gelten folgende Fristen: unselbständig Erwerbende: 31. März selbständig Erwerbende: 30. Juni.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie ein Fristerstreckungsgesuch bei der Abteilung Steuern einreichen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fristerstreckungsgesuch mit der neuen E-Government-Applikation eFristen ein-zureichen. Diese finden Sie im Online-Schalter auf der Homepage der Gemeinde Reinach (www. reinach.ag: Fristerstreckungsgesuch zur Abgabe der Steuerklärung). Sie können das Gesuch aber auch schriftlich oder mit einem sicheren Mail (www.reinach.ag: Verwaltung/Abteilung/Steuern) dem Gemeindesteueramt zustellen.
Mahngebühren bei Nichteinreichung der Steuererklärung
Seit 1. Januar 2019…