Während der Setzzeit und Aufzucht der Rehkitze besteht gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen.
(Mitg.) Unter § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargauwird die Leinenpflicht während der Setzzeit wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht». Der Gemeinderat und der Jagdverein danken den Hundehaltern für die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Hundetaxe 2020
Ende April erhalten alle registrierten Hundehalter die Rechnung für die Hundetaxe 2020 automatisch zugestellt.…