(Mitg.) Als Folge der Corona-Pandemie ergeben sich im Bereich der Steuern folgende Anpassungen: Einreichen der Steuererklärung: Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2019 wird für die unselbstständig erwerbenden Personen bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Einreichungsfrist für die selbstständig erwerbenden Personen sowie Landwirte wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Es muss kein Gesuch um Fristerstreckung eingereicht werden. Das Regionale Steueramt Kulm ist jedoch dankbar, wenn die Steuererklärungen trotzdem so rasch als möglich eingereicht werden. Die Steuererklärungen können entweder per Post eingereicht oder im Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindehauses eingelegt werden.
Provisorische Steuerrechnungen
Die provisorischen Steuerrechnungen 2020 beruhen auf den…