(Mitg.) Gemäss Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) wurde im § 18 Meldefristen Folgendes festgehalten: «Die im Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) vom 18. November 2008 vorgesehene Frist von 14 Tagen wird, solange diese Verordnung in Kraft ist, ausgesetzt.» Gerne können Sie die Möglichkeit der online Adressänderung mit eUmzug nutzen: https://www.eumzug. swiss/eumzug/#/canton/ag. Den Link finden Sie zudem auf unserer Website www.unterkulm.ch/Gemeinde/Online/ eUmzug. Bei dringenden Angelegenheiten können Sie sich bei der Abteilung Einwohnerdienste telefonisch (062 768 82 66) melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis…