Kirchensteuer wozu?

Do, 19. Nov. 2020

Staat und Kirche sind im Aargau seit 1885 getrennt und berechtigt diese, kirchliche Steuern einzufordern. Theologen dürfen durchaus als Bürger und politisch interessierte Pfarrer ihre Meinung vertreten. Aber die Institution Kirche darf nicht für Politik missbraucht werden! Sollte die für Schweizer Unternehmen wirtschaftsfeindliche Konzernverantwortungs-Initiative tatsächlich eine (Kirchen-)Mehrheit finden, dürfen sich die seelsorgerischen Hirten nicht wundern, wenn ihnen noch die letzten (zahlenden) Schafe davonlaufen.

Herbert Huber, Lenzburg

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

Mit Tempo 30 in den Gemeinderat

Am 28. September fallen in Menziken (möglicherweise) zwei wichtige Entscheidungen: Sofern es keinen zweiten Wahlgang gibt, wird der Gesamtgemeinderat neu bestellt und der Souverän stimmt über die flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen ab. Zwei Themen, die inzwischen eng verknü…