Staat und Kirche sind im Aargau seit 1885 getrennt und berechtigt diese, kirchliche Steuern einzufordern. Theologen dürfen durchaus als Bürger und politisch interessierte Pfarrer ihre Meinung vertreten. Aber die Institution Kirche darf nicht für Politik missbraucht werden! Sollte die für Schweizer Unternehmen wirtschaftsfeindliche Konzernverantwortungs-Initiative tatsächlich eine (Kirchen-)Mehrheit finden, dürfen sich die seelsorgerischen Hirten nicht wundern, wenn ihnen noch die letzten (zahlenden) Schafe davonlaufen.
Herbert Huber, Lenzburg