Die Konzernverantwortungsinitiative ist kompliziert und juristisch äusserst verzwickt und ihre Folgen nur schwer abschätzbar. Das Gleiche gilt für die populistische Initiative für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. Einmal mehr sollen in unsere Bundesverfassung Bestimmungen aufgenommen werden, deren Wirkungen von den Initianten offensichtlich nicht vertieft abgeklärt wurden. Angesichts der Flut von Initiativen stellt sich die berechtige Frage, ob der Stimmbürger nicht gut beraten ist, Initiativen aus Prinzip zurückzuweisen. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Parlaments, Anpassungen von Verfassung und Gesetzen eingehend zu beraten und zu beschliessen. Dazu gehört sicher auch die Frage, ob es nicht angezeigt wäre, die erforderliche Unterschriftenzahl für Initiativen…