Innert kurzer Zeit sind beim Wynentaler Blatt mehrere Hinweise eingegangen, die Polizei nehme Geschwindigkeitskontrollen vor, wo sie das eigentlich gar nicht dürfte. Was steckt dahinter? Darf die Polizei private Grundstücke für Kontrollen in Anspruch nehmen?
rc. In Teufenthal wurde in der Nähe des Schulhauses unlängst eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Nicht zum ersten Mal an dieser Stelle. Um so ärgerlicher ist es, wenn man als Einheimischer wegen 1 km/h in die Falle tappt. «Haben die nichts Besseres zu tun?», wettert ein Teufenthaler WB-Leser und gibt seinem Ärger freien Lauf. Er habe sich informiert, sagt er. «Die Polizei dürfte ohne Bewilligung gar nicht auf fremden Grundstücken blitzen. Der Grundstückbesitzer wurde vorgängig nicht informiert», reklamiert er. Oha! Macht sich ausgerechnet die Polizei des Landfriedensbruchs strafbar? Muss die Polizei nicht zuerst nachfragen, wenn sie private Grundstücke betreten will?
Grundsätzlich gilt, dass die Polizei private Grundstücke nur in Notsituationen und zur Abwehr von Gefahren betreten darf. Das würde eine Radarkontrolle hinter dem Gartenzaun eines Einfamilienhauses ausschliessen. Im Fall von Teufenthal standen Blitzgerät und Polizeifahrzeug aber auf dem Parkplatz eines Gewerbehauses und genau dieses Detail ändert die ganze Situation: Weil der Platz auch von Passanten, Spaziergängern und Fahrzeugen benutzt wird, kann er rechtlich als «öffentlich» gelten. Gestützt wird diese Auslegung durch das Bundesgericht, das den Begriff «öffentlicher Verkehr» so umschreibt: «Öffentlich ist der Verkehr dann, wenn er sich auf Strassen, Strassenverzweigungen oder Plätzen abwickelt, welche nicht bloss dem privaten Gebrauch dienen, sondern dem öffentlichen Verkehr geöffnet sind.»
Nur mündliche Bewilligungen
Wo und wann effektiv geblitzt wird, darüber entscheidet die Polizei. Einerseits sind neuralgische Schnellfahrerstrecken bekannt und auch in der Nähe von Schulen und Kindergärten sind Kontrollen aus Sicherheitsgründen erforderlich. Andererseits wird die Polizei auch gebeten, an speziellen Orten zu blitzen, wenn es dort zu Auffälligkeiten gekommen ist. Dabei geht die Repol der Bitte von Behörden nach, aber auch Hinweise aus der Bevölkerung können zu einer Kontrolle führen. «In diesen Fällen machen wir zuerst eine Vorkontrolle. Wird danach offiziell gemessen, müssen wir einen geeigneten Standort finden, wo wir das Gerät aufstellen können», erklärt Markus Steiner, der bei der Repol aargauSüd für die Geschwindigkeitskontrollen zuständig ist. Er kennt den «Fall» Teufenthal und hält fest: «Wir holen an jedem Standort eine mündliche Bewilligung ein. Das kann beim Mieter eines Ladens sein, oder beim Grundstücksbesitzer.» Allerdings werde nicht jedes Mal neu gefragt. «Wenn wir einmal die Erlaubnis bekommen haben, gehen wir davon aus, dass wir auch beim nächsten Mal an gleicher Stelle kontrollieren dürfen.»
«Die Leute sind dankbar»
Das sei auch in Teufenthal der Fall gewesen. Hier haben sich die Besitzverhältnisse geändert, nachdem die Valiant Bank das Grundstück der Aarhome AG verkauft hat. Die neuen Besitzer wussten nichts von den Kontrollen, heisst es auf Anfrage bei der in Suhr ansässigen Immobilienfirma. Sie seien erst durch den WB-Leser darauf aufmerksam geworden. «Wir wären zwar schon der Meinung gewesen, dass uns die Polizei hätte informieren müssen, wir hatten inzwischen aber ein gutes Gespräch, die Sache ist für uns ok», sagt Mitinhaber Roger Bay auf Anfrage. Auch Markus Steiner hält fest, er habe mit dem Liegenschaftsbesitzer ein freundliches Gespräch geführt. Der Polizist stellt allgemein fest, dass es in den meisten Fällen keine Probleme gibt. «Im Gegenteil, die Leute sind dankbar, wenn vor ihrem eigenen Haus für Ordnung geschaut wird.»
Bussen fliessen nicht direkt in die Gemeindekasse
Wenn sich Regionalpolizisten mit einem Blitzgerät an den Strassenrand stellen um die Geschwindigkeit der Automobilisten im Innenortsbereich zu messen, handeln sie im Auftrag der Gemeinden. Die Bussen landen nicht direkt im Kässeli der Auftraggeber, sondern in jenem der Regionalpolizei. «Die Bussen wirken sich jedoch auf unser Gesamtbudget aus, was wiederum Einfluss auf die Höhe der Beiträge hat, die von den Gemeinden zu leisten sind», sagt Markus Steiner abschliessend. Dadurch wird übrigens auch der Mythos etwas entkräftet, einzelne Gemeinden würden besonders viel blitzen lassen, um sich an ihrer Raserstrecke bereichern zu können.
Kommentare
Mario Meyer (nicht überprüft)
Fr, 26. Feb. 2021
Hächler Martin (nicht überprüft)
Fr, 26. Feb. 2021
Mario Meyer (nicht überprüft)
Fr, 26. Feb. 2021
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