Blitzt die Repol aargauSüd ohne Bewilligung?

Do, 25. Feb. 2021
Auch auf dem Grundstück der Aarhome AG in Teufenthal wird geblitzt – der Eigentümer wusste vorerst nichts davon. (Bildmontage: rc.)

Innert kurzer Zeit sind beim Wynentaler Blatt mehrere Hinweise eingegangen, die Polizei nehme Geschwindigkeitskontrollen vor, wo sie das eigentlich gar nicht dürfte. Was steckt dahinter? Darf die Polizei private Grundstücke für Kontrollen in Anspruch nehmen?

rc. In Teufenthal wurde in der Nähe des Schulhauses unlängst eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Nicht zum ersten Mal an dieser Stelle. Um so ärgerlicher ist es, wenn man als Einheimischer wegen 1 km/h in die Falle tappt. «Haben die nichts Besseres zu tun?», wettert ein Teufenthaler WB-Leser und gibt seinem Ärger freien Lauf. Er habe sich informiert, sagt er. «Die Polizei dürfte ohne Bewilligung gar nicht auf fremden Grundstücken blitzen. Der Grundstückbesitzer wurde vorgängig nicht informiert», reklamiert er. Oha! Macht sich ausgerechnet die Polizei des Landfriedensbruchs strafbar? Muss die Polizei nicht zuerst nachfragen, wenn sie private Grundstücke betreten will?

Grundsätzlich gilt, dass die Polizei private Grundstücke nur in Notsituationen und zur Abwehr von Gefahren betreten darf. Das würde eine Radarkontrolle hinter dem Gartenzaun eines Einfamilienhauses ausschliessen. Im Fall von Teufenthal standen Blitzgerät und Polizeifahrzeug aber auf dem Parkplatz eines Gewerbehauses und genau dieses Detail ändert die ganze Situation: Weil der Platz auch von Passanten, Spaziergängern und Fahrzeugen benutzt wird, kann er rechtlich als «öffentlich» gelten. Gestützt wird diese Auslegung durch das Bundesgericht, das den Begriff «öffentlicher Verkehr» so umschreibt: «Öffentlich ist der Verkehr dann, wenn er sich auf Strassen, Strassenverzweigungen oder Plätzen abwickelt, welche nicht bloss dem privaten Gebrauch dienen, sondern dem öffentlichen Verkehr geöffnet sind.»

Nur mündliche Bewilligungen

Wo und wann effektiv geblitzt wird, darüber entscheidet die Polizei. Einerseits sind neuralgische Schnellfahrerstrecken bekannt und auch in der Nähe von Schulen und Kindergärten sind Kontrollen aus Sicherheitsgründen erforderlich. Andererseits wird die Polizei auch gebeten, an speziellen Orten zu blitzen, wenn es dort zu Auffälligkeiten gekommen ist. Dabei geht die Repol der Bitte von Behörden nach, aber auch Hinweise aus der Bevölkerung können zu einer Kontrolle führen. «In diesen Fällen machen wir zuerst eine Vorkontrolle. Wird danach offiziell gemessen, müssen wir einen geeigneten Standort finden, wo wir das Gerät aufstellen können», erklärt Markus Steiner, der bei der Repol aargauSüd für die Geschwindigkeitskontrollen zuständig ist. Er kennt den «Fall» Teufenthal und hält fest: «Wir holen an jedem Standort eine mündliche Bewilligung ein. Das kann beim Mieter eines Ladens sein, oder beim Grundstücksbesitzer.» Allerdings werde nicht jedes Mal neu gefragt. «Wenn wir einmal die Erlaubnis bekommen haben, gehen wir davon aus, dass wir auch beim nächsten Mal an gleicher Stelle kontrollieren dürfen.»

«Die Leute sind dankbar»

Das sei auch in Teufenthal der Fall gewesen. Hier haben sich die Besitzverhältnisse geändert, nachdem die Valiant Bank das Grundstück der Aarhome AG verkauft hat. Die neuen Besitzer wussten nichts von den Kontrollen, heisst es auf Anfrage bei der in Suhr ansässigen Immobilienfirma. Sie seien erst durch den WB-Leser darauf aufmerksam geworden. «Wir wären zwar schon der Meinung gewesen, dass uns die Polizei hätte informieren müssen, wir hatten inzwischen aber ein gutes Gespräch, die Sache ist für uns ok», sagt Mitinhaber Roger Bay auf Anfrage. Auch Markus Steiner hält fest, er habe mit dem Liegenschaftsbesitzer ein freundliches Gespräch geführt. Der Polizist stellt allgemein fest, dass es in den meisten Fällen keine Probleme gibt. «Im Gegenteil, die Leute sind dankbar, wenn vor ihrem eigenen Haus für Ordnung geschaut wird.»

Bussen fliessen nicht direkt in die Gemeindekasse

Wenn sich Regionalpolizisten mit einem Blitzgerät an den Strassenrand stellen um die Geschwindigkeit der Automobilisten im Innenortsbereich zu messen, handeln sie im Auftrag der Gemeinden. Die Bussen landen nicht direkt im Kässeli der Auftraggeber, sondern in jenem der Regionalpolizei. «Die Bussen wirken sich jedoch auf unser Gesamtbudget aus, was wiederum Einfluss auf die Höhe der Beiträge hat, die von den Gemeinden zu leisten sind», sagt Markus Steiner abschliessend. Dadurch wird übrigens auch der Mythos etwas entkräftet, einzelne Gemeinden würden besonders viel blitzen lassen, um sich an ihrer Raserstrecke bereichern zu können.

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Kommentare

Das heisst für mich so viel, als hätten diese Wegelagerer das Recht überall zu kontrolieren wo sie wollen, und so lange niemand was sagt, machen sie einfach weiter, und wenn mal jemand was sagt, fragen sie im nachhinein an ob sie dürfen? Meiner Meinung nach, sind diese Aufnamen zu löschen, wenn sie da noch keine Bewilligung hatten! Traurig so was! In dem Fall muss ich sämtliche Grundstücke einzäunen lassen, damit es vor denen geschützt ist! Tolle Schweiz!
Kann ich somit annehmen, dass sie ein notorischer Schnellfahrer sind, dass sie gegen Verkehrssicherheit sind.
Nein bin ich nicht! Ich finde es aber eine Frechheit, wenn ich lese, dass sich die sogenannten "Gesetzeshüter" einfach Grundstücke aneignen, ohne eine Bewilligung zu besitzen! Ich hoffe, dass mal auf einem meiner Grundstücke so was der Fall ist, dann fahre ich mit meinem Picup gleich darüber! Ich kenne die Situation in Teufental auch, da mein Artzt in dem Gebäude praktiziert, und ich fahre auch täglich da durch! Aber da wo das Auto, ist kein Parkplatz, sondern die einfahrt zur Tiefgarage des besagten Gebäudes! Bezgl. Verkehrssicherheit gibt es immer 2 Betrachtungwinkel! Die meine, und vermutlich die Ihre! Aber dies können wir gerne mal bei einem Bierchen ausdiskutieren, denn ich denke dies könnte länger gehen!

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