(Mitg.) Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen, das revidierte Gesetz ist 2021 in Kraft getreten. Dieses beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter. Die Gemeinden bzw. Gemeindearbeitsämter spielten bis anhin beim Vollzug des AVIG als Kooperationspartner der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eine Schlüsselrolle. Sie hatten den Erstkontakt mit den Stellensuchenden.
In Folge der AVIG-Revision 2021 übernehmen nun die RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter bzw. die Erstanmeldung der Stellensuchenden. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe. Die Gemeinde Rickenbach wird die Aufgaben per 1. April übergeben. Somit ist ab diesem…