Zum Bericht «Irritierendes zu Bauund Nichtbauzonen» in der WB-Ausgabe vom 5. November 2020.
Redaktionsleiter Martin Sommerhalder überschrieb seinen Artikel zur Nutzungsplanungsrevision Beinwil mit «Irritierendes zu Bau- und Nichtbauzonen». Er stört sich daran, dass eine Gemeinde mit dem Segen des Kantons eine Nutzungsplanung beschliessen kann, die dann trotzdem nicht bundesrechtskonform ist. Seine Folgerung: das Bundesrecht sei in Frage zu stellen!
Diese Sicht finden wir falsch, denn zwei Drittel der Stimmenden haben vor 8 Jahren das Raumplanungsgesetz angenommen. Darin steht, dass die Baulandreserve für 15 Jahre ausgelegt sein solle und dass zu grosse Bauzonen zu reduzieren seien. Zwei klare Bestimmungen, die aber für kantonale wie kommunale Behörden schwer umzusetzen sind. Warum das?…