Man erinnert sich; im Juni 2020 setzten die Unterkulmer Stimmberechtigten ein deutliches Zeichen mit einer Gemeindeinitiative. Über 300 Personen unterstützten mit ihrer Unterschrift das Begehren für einen Grundsatzentscheid über die geplante Eigentrassierung WSB/Böhlerknoten und den Dekretsbeitrag der Gemeinde Unterkulm. Zwei Wochen später publizierte der Gemeinderat die Feststellung «Nichtzustandekommen der Initiative». Das Initiativkomitee legte dagegen Beschwerde ein beim kantonalen Rechtsdienst. Dessen Befund liegt den Initianten seit dem 23. März 2021 vor.
(Eing.) Um es vorweg zu nehmen; die eingereichte Stimmrechtsbeschwerde vom 26. Juni 2020 wurde abgewiesen. Gegen diesen Entscheid hätte beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden können. Die Initianten…