(Mitg.) Knapp zehn Monate nach Abgabe einer Gemeindeinitiative erhielten die Initianten vom kantonalen Rechtsdienst endlich eine Beurteilung über deren Gültigkeit. Mit 301 rechtsgültigen Unterschriften ist die Initiative «Traktandierung und Grundsatzentscheid über Zustimmung oder Ablehnung der Eigentrassierung WSB/ Böhlerknoten und Dekretsbeitrag der Gemeinde Unterkulm» im Juni 2020 formell mühelos zustande gekommen. Dafür nötig gewesen wäre eine Mindestanzahl von 186 Unterschriften. Nach seiner materiellen Prüfung liess der Gemeinderat das Begehren der Stimmberechtigten als ungültig erklären. Das Initiativkomitee reichte dagegen eine Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) ein. Auf die Replik der Beschwerdeführenden und die formaljuristische Duplik des Anwalts des…