Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung stimmt der Aufhebung des Dekrets über die Kantonale Unfallversicherung mit grosser Mehrheit zu.
(Mitg.) Nachdem der Regierungsrat entschieden hat, dass die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) per Ende 2021 aus dem Unfallversicherungsgeschäft aussteigen soll, hatte sich die Kommission AVW mit den Folgen zu befassen. Der gesamte Versichertenbestand soll mit allen Rechten und Pflichten per 1. Januar 2022 einem privaten Versicherer übertragen werden. Damit werden geschätzt 60 bis 71 Millionen Franken an freiwerdenden Mitteln verbleiben. Diese fallen dem Kanton als Eigentümer zu und sollen in die Spezialfinanzierung Sonderlasten fliessen. Für den Kanton Aargau als Arbeitgeber erhöht sich die Prämie für die Berufsunfallversicherung um…