Das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG-AG) soll teilrevidiert werden. Die Teilrevision beinhaltet Änderungen in der Aus- und Weiterbildungsdauer im Zivilschutz, im Bereich der Alarmierung und der Abwehr und Bewältigung von ABC-Ereignissen. Der Regierungsrat hat den Anhörungsbericht zur Anhörung freigegeben. Diese bis am 4. Februar 2022.
(Mitg.) Die Totalrevision der Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung des Bundes vom 20. Dezember 2019 führt auf kantonaler Ebene zu Anpassungsbedarf. Neben diesen Anpassungen des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes will der Regierungsrat ausserdem die Rechtsgrundlagen im Bevölkerungsschutz weiterentwickeln.
Obligatorische Sicherheitsveranstaltung…