Seit 1894 besteht zwischen den Kantonen Aargau und Luzern eine interkantonale Übereinkunft über die Fischerei im Hallwilersee. Da das Konkordat inhaltlich veraltet ist, wurden in der Praxis bereits seit Jahrzehnten die jeweils geltenden kantonalen Fischereigesetzgebungen angewendet. Allerdings sieht das Bundesrecht vor, dass die beteiligten Kantone an interkantonalen Gewässern die Fischerei im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben einheitlich regeln müssen. Dies ist nun erfolgt und die Übereinkunft wird nach rund 125 Jahren der heutigen Zeit angepasst.
(Mitg.) Fünf Sechstel des Hallwilersees liegen im Aargau. Aus diesem Grund übernahm das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau die Federführung bei der Revision der interkantonalen Übereinkunft der Fischerei. Dabei…