Die Steuererklärung kann mit EasyTax ausgefüllt, elektronisch übermittelt und neu ohne Unterschrift eingereicht werden.
(Mitg.) EasyTax kann ab sofort via Internet heruntergeladen werden (www.ag.ch/steuern). Das bisher notwendige Quittungsblatt wird bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung nicht mehr benötigt. Die mit der Steuererklärung nicht elektronisch übermittelten Belege sind der Abteilung Steuern weiterhin im Steuererklärungsbogen einzureichen.
Einreichungsfrist Steuererklärung
Für das Einreichen der Steuererklärung gelten folgende Fristen: unselbständig Erwerbende: 31. März; selbständig Erwerbende: 30. Juni
Vergütungszins auf Einkommens- und Vermögenssteuern
Wissen Sie, dass Steuereinzahlungen auch vor dem 30.April verzinst werden? Für jede Zahlung, welche Sie vor dem…