Ausserhalb von Friedhöfen, insbesondere in Wäldern, Gewässern oder auf Privatgrundstücken ist das Ausbringen der Asche von Gestorbenen zulässig, wenn diese «auf schickliche Weise» erfolgt. So steht es im Gesetz. Nach einer Entdeckung in Gränichen verging einer Familie die Lust aufs «Brötle».
ran. «Wir staunten nicht schlecht, als wir vor einigen Tagen bei unserem beliebten Brötliplatz in der Gemeinde , die von den Naturfreunden Gränichen betrieben wird, in unmittelbarer Nähe zur Feuerstelle eine Grabkerze und daneben einen Korb mit Blumen vorfanden. Wir schlossen daraus, dass da Asche eines Toten verstreut wurde», schreibt eine erboste Leserin (Name der Redaktion bekannt).
Der Familie verging der Appetit auf das mitgebrachte Essen sofort. «Wir finden es egoistisch und eine absolute…