Die Liegenschaftsbesitzer werden ersucht, in den Strassenraum überhängende Äste bis Mitte Juni 2022 auf die lichte Höhe von mindestens 4.50 m über Strassen und 2.50 m über Gehwegen zurückzuschneiden.
(Mitg.) Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc. an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 80 cm und 3 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, sind innerhalb der Sichtzone mit einem Abstand von mindestens 2 m ab Fahrbahnrand zugelassen. Für Hecken und Sträucher gelten folgende, vom Strassenmark gemessene Abstände: bis 80 cm Höhe: gegenüber von Kantonsstrassen 1 m, gegenüber von Gemeindestrassen 60 cm, mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2 m, gegenüber…