Für die breite Bevölkerung besteht gemäss Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG und Eidgenössischer Kommission für Impffragen derzeit nach drei Impfungen – Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung – keine Notwendigkeit einer zweiten Auffrischimpfung. Eine solche muss gemäss Entscheid des Bundesrats selbst bezahlt werden.
(Mitg.) Eine zweite Auffrischimpfung ist in der Regel für Reisen in andere Länder nicht nötig. Der Nachweis von drei Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff genügt meistens, um die Vorgaben der Zielländer zu erfüllen. Das DGS empfiehlt, sich vor der Reise gut über die Bedingungen des Ziellands für die Einreise zu informieren.
Das BAG und die EKIF empfehlen zurzeit für die breite Bevölkerung eine Auffrischimpfung nach der Grundimmunisierung. Menschen mit einem…