Aus der Ratsstube

Do, 11. Aug. 2022

(Mitg.) Die Zuständigkeit zur Beseitigung von Wespennestern liegt nicht mehr bei der Feuerwehr, sondern ist privat zu organisieren (allenfalls Kammerjäger aufbieten – www. kammerjaeger.ch). Die Wespennester können auch mit einem Wespenspray, welcher in Drogerien erhältlich ist, selber beseitigt werden (Achtung: keinen handelsüblichen Insektenspray verwenden). Der Wespenspray ist am frühen Morgen oder späten Abend (nach dem Eindunkeln), wenn es kühl ist, einzusetzen. Dann befinden sich die meisten Wespen im Nest. Den ganzen Spray gebrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack oder mit dem Staubsauger entsorgen. Der Staubsaugersack ist dann ebenfalls umgehend dem Abfall zuzuführen. Bei Mietwohnungen sind Verwaltung, Eigentümer oder Hauswartung für die Wespenvernichtung…

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