Nach der langen Zeit ohne Verzinsung unserer Sparguthaben wissen viele uns gar nicht mehr, wofür die Verrechnungssteuer eigentlich gedacht ist. Sie stellt ein Pfand in der Hand der Steuerbehörden dar. 35 Prozent des Jahreszinsbetrag wird automatisch zurückbehalten. Mit der korrekten Deklaration in der Steuererklärung wird der Betrag wieder frei und dem oder der Steuerpflichtigen zurückbezahlt. Dies gilt für Einheimische gleich wie für ausländische Staatsangehörige oder ausländische Firmen. Die Verrechnungssteuer als Sicherungsinstrument macht Sinn im Inland, allerdings nicht mehr im Ausland. Mit dem Wegfall des Bankgeheimnisses und der Einführung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen ist dieser Sicherungsmechanismus obsolet.
Schneiden wir diesen alten Zopf ab und…