Der Aargauer Regierungsrat hat die Botschaft zur Änderung des Gemeindegesetzes verabschiedet. Bei Zusammenschluss oder Neubildung von Gemeinden sollen Bürger neu auf Gesuch beantragen können, dass dem neuen Bürgerrecht der bisherige Heimatort in Klammern angefügt wird.
(Mitg.) Mit der Änderung des Gemeindegesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschluss oder Neubildung von Gemeinden beibehalten werden kann. Auf Gesuch betroffener Bürger hin soll dem neuen Bürgerrecht (Heimatort) der bisherige Heimatort in Klammern angefügt werden können. Diese individuelle Anpassung ist gebührenpflichtig und hat keine Rechtswirkungen. Das entsprechende Gesuch wird beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt einzureichen sein.
Diese Möglichkeit…