Die Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative!» verlangt eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes. Davon will der Regierungsrat nichts wissen. Er beantragt die Ablehnung der «Aargauischen Klimaschutzinitiative».
(Mitg.) Die Initiative verlangt, es seien jährlich an mindestens 3 Prozent der Gebäude energetische Erneuerungen mit Förderungen zu unterstützen; andererseits seien so viele kantonale Mittel für Förderungen einzusetzen, damit die Summe von Sockelbeitrag und Ergänzungsleistungen gemäss CO2-Gesetz des Bundes dem Anteil der aus dem Kanton Aargau abfliessenden CO2-Abgaben entspricht. Im Juni 2021 hat der Grosse Rat der Gültigerklärung für die Aargauische Klimaschutzinitiative zugestimmt und die Vorlage an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen…