(Mitg.) Der Gemeinderat hat Ende 2022 entschieden, dass per 1. Januar 2023 die Erstellung von Versickerungsanlagen bei bestehenden Liegenschaften wieder mit 20 Franken pro Quadratmeter der betroffenen Gebäudegrundfläche subventioniert wird. Die Subventionierung beträgt maximal 50 Prozent der Erstellungskosten der Versickerungsanlage. Es gibt keinen Anspruch auf eine rückwirkende Subvention. Das Versickernlassen des Dachwassers ist gerade zur Entlastung der bereits stark belasteten Kanalisation sinnvoll. Vor allem bei starken Niederschlägen zählt jeder Liter, der weniger in die Kanalisation gelangt.
Broschüre
Wie bereits angekündigt, erfolgt die Ausgabe der Broschüre für die bevorstehende Gemeindeversammlung erstmals hauptsächlich digital. Auf Wunsch kann man sich jedoch auch in einem…