Leinenpflicht

Do, 21. Mär. 2024

(Mitg.) Im Frühling und Frühsommer sind Säugetiere,Vögel,Amphibien und Lurche mit der Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. In dieser äusserst sensiblen Zeitphase in der Natur braucht es zusätzlichen Schutz, damit die Artenvielfalt im Wald erhalten bleibt. Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht verzichtet werden

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