Wir bewirtschaften als Familie einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mit Direktzahlungen. Nun steht ein Generationenwechsel an. Da unser Wohnhaus zu klein ist für zwei Familien, wollten wir ein kleines Stöckli (76 m² Grundfläche, eingeschossig) bauen. Der Kanton lehnte eine Bauanfrage ab mit der Begründung, wir seien gar kein landwirtschaftliches Gewerbe, weil wir die total willkürlich festgelegte Norm von einem SAK nicht erreichen. Auch hätten wir zu wenige Tiere, die bei der notwendigen Auswärtsarbeit der jungen Bewirtschafter beaufsichtigt werden sollten. Auch ein An-, Um-und Ausbau des bestehenden Wohnhauses für eine zweite Familie ist nicht erlaubt. Ich, der Vater, bin hier geboren und verwurzelt und die Familie lebt seit über 35 Jahren auf diesem Betrieb und hat diesen von…