(Mitg.) Das Füttern von Wildtieren ist im Kanton Aargau offiziell verboten, davon ausgenommen ist das Füttern von Singvögeln im Winter. Das Füttern von Greifvögeln (beispielsweise Milan, Eulen), Füchsen, Enten oder Schwänen ist deshalb nicht zulässig. Die Tiere hören auf, nach natürlicher artgemässer Nahrung zu suchen. Die einseitige Ernährung, beispielsweise mit Brot, liefert nicht die nötigen Nährstoffe und verursacht Mangelerscheinungen und Wachstumsstörungen.