Drittmeldepflicht

Do, 19. Sep. 2024

(Mitg.) Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten beziehungsweise verwalten, verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen innert vierzehn Tagen der Einwohnerkontrolle (gemeindekanzlei@seengen.ch) zu melden. Meldepflichtig sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes.

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses