Nicht militärdienstpflichtige Einwohner, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, müssen eine obligatorische Sicherheitsveranstaltung besuchen. Der Bevölkerungsschutz aargauSüd wird entsprechend einladen.
(Mitg.) Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen. Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin.
Das Aufgebot folgt
Pflichtige Teilnehmer aus den Gemeinden Beinwil am See, Birrwil, Gontenschwil, Gränichen, Leibach, Menziken, Oberkulm, Reinach, Teufenthal, Unterkulm und Zetzwil…