2026 wird es möglich sein, in die Säule 3a nachzuzahlen. Erlaubt werden aber nur Nachzahlungen für unvollständige Einzahlungen ab dem Jahr 2025.
Beitragslücken in der Säule 3a können zukünftig geschlossen werden. Die entsprechenden Verordnungsänderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Sie gelten jedoch nicht rückwirkend. Somit sind nachträgliche Einzahlungen erst ab dem Jahr 2026 möglich, um Lücken ab 2025 zu schliessen. Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a können dann auch vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ein rückwirkender Einkauf in die Säule 3a wird somit frühestens im Beitragsjahr 2026 für das Jahr 2025 möglich sein.
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