(Mitg.) Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz und die dazugehörige Signalisationsverordnung wurde die monetäre Bewirtschaftung des Badiund Friedhofparkplatzes am 14. März 2024 im kantonalen Amtsblatt und im Wynentaler Blatt publiziert. Während der 30-tägigen Frist sind zwei Einsprachen eingegangen. Nach den Einspracheverhandlungen wurden die Einsprachen vom Gemeinderat abgewiesen. Da gegen diesen Entscheid keine Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau geführt wurde, ist die Bewirtschaftung des Badi- und Friedhofparkplatzes in Rechtskraft erwachsen.
Folgende Parkgebühren werden erstmals ab dem Montag, 26. Mai, erhoben: 1. und 2. Stunde: gratis Jede weitere Stunde: Fr. 1.00 Tagespauschale (max. 12 Stunden): Fr. 5.00
Die Parkgebühren gelten rund um die Uhr…